So langsam beginnt die neue Flugsaison am Modellflugplatz. Das Wetter wird wieder besser und wir können dies zum Arbeitseinsatz am Platz nutzen.
Wir wollen für die kommende Saison unseren Flugplatz und das Vereinsheim herrichten und säubern. Der Arbeitseinsatz beginnt am Samstag, 11.4.2026, um 9.30 Uhr.
Folgende Arbeiten stehen an:
- Büsche schneiden
- Laub und Müll entsorgen
- Kunststoffpiste neu spannen
- Mäuselöcher auf der Rasenpiste füllen
- Piste walzen
- Vereinsheim säubern
Bitte bringt auch entsprechendes Werkzeug (Schaufeln, Spaten, Rechen, Astschere, Autoanhänger) mit. Für die Verpflegung in der Mittagspause wird gesorgt. Um zahlreiche Teilnahme wird gebeten. Je mehr Helfer wir sind, umso schneller sind wir gemeinsam fertig. Wir wollen doch alle eine optimale Start- und Landebahn für unsere Modelle haben, deshalb sollte es selbstverständlich sein, hier zu helfen.
Tieffluggebiet Low-Flying-Area 7 (LFA 7) ist wieder eingerichtet !
Was Fakt ist: Unser Modellflugplatz liegt mitten im Übungsgebiet der LFA 7
- Tiefflüge dürfen mit strahlgetriebenen Kampfflugzeugen, Transport- und Sonderflugzeugen von der Bundeswehr geflogen werden.
- Flugzeitraum von Montag - Freitag, 9 - 17 Uhr, bis zu einer Flughöhe von ca. 150 Metern.
- Die Flugzeuge können zusätzlich noch im Zeitraum von 120 Sekunden (2 Minuten) bis auf eine Mindestflughöhe von 76 Metern absinken (der „Nördlinger Daniel“ hat eine Höhe von 90 Metern) !
- Auf der Digitalen Plattform für unbemannte Luftfahrt (dipul), des Bundesministeriums für Verkehr, ist folgendes zu lesen: Beim Betrieb von unbemannten Flugsystemen (Modellflugzeuge, Drohnen…) ist während der Betriebszeiten des Tieffluggebietes, besondere Vorsicht geboten. Modellpiloten sollten ihre Flugmanöver anpassen, da mit militärischen Luftfahrzeugen in niedriger Höhe gerechnet werden muss!
- Von unserer zuständigen Landesluftfahrtbehörde (Luftamt Süd), wurde bisher noch keine Allgemeinverfügung oder Ähnliches, für eine Begrenzung der Mindestflughöhe von Modellflugzeugen bekanntgegeben. Sollte dies der Fall sein, werden wir hier über unseren Verband (DMFV) informiert.
Was bedeutet dies für uns:
Momentan bleiben alle bekannten Flugzeiten und Flughöhen, wie in unserer aktuellen Aufstiegsgenehmigung beschrieben, bis auf weiteres bestehen.
Findet Modellflug in o.g. Zeitraum statt, hat der Flugleiter am Modellfluggelände auf militärische Tiefflugaktivitäten zu achten und die anwesenden Piloten zu informieren und instruieren (ausweichen, landen….) !! Ich bitte alle Modellflugpiloten zu erhöhter Vorsicht beim Flugbetrieb !!!
Weitere Informationen können auf folgenden Seiten eingesehen werden: